Durst 10/2018

Hauptgang  15 Google Analytics: Wer bei Google Analytics weiterhin Statistiken seiner Website anschauen will, muss ebenfalls Anpassungen vornehmen. Für Jesper Olsen ist zentral: «Es muss deutlich deklariert werden, was mit den gesammelten Daten auf der Website des Betriebs passiert, und das muss man bei einer allfälligen Klage beweisen können.» Auf vielen Websites, die schon lange in Betrieb sind, lassen sich die neuen Erfordernisse technisch kaum umset- zen. Deshalb empfiehlt der Spezialist, die Ein- richtung einer neuen Website zu prüfen. Keine übertriebenen Ängste Jesper Olsen will keine Ängste schüren und rät zu einer pragmatischen Umsetzung der neuen EU-Datenschutzverordnung: «Man muss die veränderte rechtliche Situation zwar ernst nehmen, übertriebene Ängste sind aber nicht angebracht. Wenn man beweisen kann, dass man etwas unternommen hat, wird man kaum rechtlich belangt – auch wenn noch nicht alles hundertprozentig umgesetzt wird.» G rundsätzlich sind alle Schweizer Fir- men, die Personendaten verarbeiten, vonderneuenEU-Datenschutzverord­ nung betroffen», sagt Jesper Olsen. In der Gastro nomie und der Hotellerie seien dies zumBeispiel Betriebe, auf deren Website man Tisch- oder Zimmerreservationen aus EU- Ländern vornehmen könne, führt der CEO von toweb aus (vgl. Box unten links). Auch wer einen elektronischen Newsletter anbiete und deshalb Daten sammle und verarbeite, müsse die Ver- ordnung berücksichtigen. Jesper Olsen empfiehlt, folgende Anpassungen vorzunehmen, um rechtliche Probleme aus- schliessen und auch in Zukunft alle bisherigen Webaktivitäten vornehmen zu können: Datenschutzerklärung: Auf der Website ist eine Datenschutzerklärung erforderlich, die unter anderem die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung beinhaltet und erklärt, was mit den personenbezogenen Daten geschieht. Einwilligung: Das Verarbeiten von personen- bezogenen Daten bedingt, dass die betroffene Person ausdrücklich ihre Einwilligung gibt und diese jederzeit unentgeltlich zurückziehen kann. Wenn beispielsweise für eine Tischreser­ vation Daten erhoben werden, muss der Gast ein Häkchen setzen, zum Beispiel neben fol- Websites müssen angepasst werden Auch Schweizer Gastronomiebetriebe sind von der neuen EU-Datenschutzverordnung betroffen Am 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz- verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Betroffen sind auch Schweizer Gastronomiebetriebe. DURST sagt, wie Sie ihre Websites anpassen müssen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Die toweb GmbH wurde 2007 von Jesper Olsen (Bild) gegründet. Heute beschäftigt der Web-Dienstleister mit Sitz in Zürich 18 Mitarbeiter. «Wir haben uns darauf spezialisiert, KMU von der Komplexität des Internets zu entlasten», sagt Jesper Olsen. toweb plant Websites und führt diese auch aus – zu pauscha len Preisen, damit die KMU von Anfang an wissen, was sie der Inter- netauftritt kostet. Wer den Kontakt zu toweb sucht, kommt in den Genuss einer ersten kostenlosen Beratung. www.toweb.ch T OWEB «Es muss klar sein, was mit den gesammelten Daten passiert.» Jesper Olsen, CEO toweb gendem Text: «Ich stimme zu, dass meine per- sönlichen Daten zum Zweck der Reservation gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (Kontaktdaten und E-Mail-Adresse angeben).» Impressum: Es empfiehlt sich, neu auf jeden Fall ein Impressum zu führen, in demunter an- derem deklariert wird, wem die Website ge- hört, wer sie führt und wer haftbar ist. https-Verschlüsselung: Webbrowser wie zum Beispiel Google Chrome haben bereits seit eini- ger Zeit Anpassungen vorgenommen. Kontakt- formulare von Websites ohne Verschlüsselung funktionieren oft nicht mehr. Neu braucht es eine https-Verschlüsselung. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzverordnung.

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